Unsere Expertise im Bereich Vererben & Verschenken
Die gesetzliche Erbfolge ist häufig unpassend für die Vermögensnachfolge. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten werden durch die gesetzliche Erbfolge oft nicht optimal ausgenutzt. Erbengemeinschaften führen nicht selten zu Streit. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Personen auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.
Stattdessen sollten Sie Ihre Vermögensnachfolge individuell gestalten. Das kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögen durch Schenkung erfolgen (vorweggenommene Erbfolge). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell durch Testament oder Erbvertrag gestaltet werden. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, damit wir die für sie individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen können. Dabei bietet ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament kosten- und verfahrensmäßige Vorteile.
Unsere Leistungen für Sie im Bereich Vererben & Verschenken beinhalten:
- Schenkung insbesondere von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder als ehebedingte Zuwendung
- Testamente und Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Erbteilsübertragungen
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbscheinsanträge
Nutzen Sie gerne unsere praktischen Onlineformulare zur Beauftragung oder kontaktieren Sie uns jederzeit direkt.
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